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Nur Gemeinschaft haftet

BGH schützt die einzelnen Eigentümer


Berlin (WB/wid). Die einzelnen Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft mussten bisher mit ihrem gesamten Vermögen für die Schulden der Gemeinschaft haften. Dem schob der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem aktuellen Urteil jetzt einen Riegel vor.
Der BGH hat entschieden, dass die Gemeinschaft selbstständig Rechte und Pflichten trägt und nicht mehr jeder Wohnungseigentümer für die Schulden der Eigentümergemeinschaft mit seinem Vermögen persönlich haftet.
Wurde bislang beispielsweise die Gemeinschaft zur Zahlung einer Heizölrechnung verurteilt, konnte der Lieferant willkürlich einen Eigentümer herausgreifen und bei ihm die komplette Forderung eintreiben. Der Betroffene musste von den anderen Eigentümern ihre Anteile einfordern. War einer der Eigentümer zur Zahlung nicht in der Lage, blieb er auf diesen Teil der Schulden sitzen.
Durch die Entscheidung des BGH haftet jetzt die Eigentümergemeinschaft nur noch als Ganzes und ausschließlich mit dem Vermögen der Gemeinschaft. Damit kann der einzelne Eigentümer laut »Finanztest« nur noch in Höhe der eigenen Zahlungsverpflichtung belangt werden. AZ: V ZB 32/05

Artikel vom 17.11.2005