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Scheinvaterschaften im Visier

Täuschung der Ausländerbehörden soll schärfer bekämpft werden

Brigitte Zypries soll Gesetzesänderung vornehmen.

Berlin (dpa). Die missbräuchliche Anerkennung einer Vaterschaft zur Täuschung der Ausländerbehörden soll schärfer bekämpft, Erbschaftsstreitigkeiten schneller entschieden werden. Und die aktive Sterbehilfe bleibt weiter strafbar. Das sind die wichtigsten Beschlüsse der ersten Justizministerkonferenz nach der Bildung der großen Koalition.
Zum Problem der Scheinvaterschaften verständigte sich die Konferenz darauf, Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) um den Entwurf einer Gesetzesergänzung zu bitten. Danach soll es Jugendämtern möglich sein, Vaterschaften anzufechten, wenn der Verdacht besteht, dass diese nur zum Schein erklärt wurden, um das Ausländerrecht zu umgehen.
Von April 2003 bis März 2004 wurden 1400 Fälle registriert, in denen ein Deutscher ein Kind einer Ausländerin zu einem Zeitpunkt anerkannt hat, in dem diese Deutschland eigentlich schon hätte verlassen müssen. Mit der Anerkennung des Kindes erhält die Frau ein Aufenthaltsrecht. Auch bei einer Vielzahl von männlichen Ausländern besteht der Verdacht, dass sie sich durch Scheinvaterschaften den Aufenthalt sichern, indem sie ein Kind als das ihre anerkennen.
Zur Entlastung der Justiz sollen Notare künftig mehr Aufgaben übernehmen. Erbscheine, die oft notwendig sind, um ein Erbe antreten zu können, sollen nach dem Willen der Minister allein von Notaren ausgestellt werden. Sie sollen auch über viele Erbstreitigkeiten entscheiden können, die bislang in erster Instanz vor Gerichten landen.

Artikel vom 18.11.2005