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Pflegeanspruch
ausgeweitet


Kassel (dpa). Zu Hause gepflegte Patienten können eine Betreuung rund um die Uhr auch dann beanspruchen, wenn ihre Gesundheit nicht akut in Gefahr ist. Wie das Bundessozialgericht in Kassel gestern urteilte, müsse die Krankenkasse bei der häuslichen Krankenpflege für eine Krankenbeobachtung auch dann zahlen, wenn eine Gesundheitsverschlechterung nicht konkret absehbar ist. Die Kasse habe nicht das Recht, die häusliche Krankenpflege aufzuteilen in Pflegemaßnahmen, für die sie zahlen wolle und Beobachtungszeiten, für die sie eine Leistungspflicht ablehne.
Damit erklärte das Kassler Bundessozialgericht eine entsprechende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen für unwirksam. Az.: B 3 KR 38/04 R

Artikel vom 17.11.2005