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Fechtet das Urteil an: Hans-H. Wendhausen.

Staat kassiert Nebeneinkünfte

Zwei Landtagsabgeordnete verurteilt

Braunschweig (dpa). Zwei niedersächsische SPD-Landtagsabgeordnete müssen nach einem Gerichtsurteil mehr als 750000 Euro verbotener Nebeneinkünfte an die Staatskasse abführen.
Will nicht zurückzahlen: Ingolf Viereck.
Die beiden Politiker Hans-Hermann Wendhausen und Ingolf Viereck hatten neben ihren Diäten ein Gehalt vom Volkswagen-Konzern bezogen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig verurteilte die beiden gestern, der Forderung von Landtagspräsident Jürgen Gansäuer (CDU) in voller Höhe nachzukommen. Der Anwalt der beiden Politiker kündigte an, er werde das Urteil anfechten. Es ist das erste Mal in der bundesdeutschen Parlamentsgeschichte, dass Abgeordnete von einem Gericht zur Rückzahlung verbotener Nebeneinkünfte verurteilt wurden.
Die beiden Abgeordneten hatten sich geweigert, das geforderte Geld zu zahlen. Sie hatten mehr als zehn Jahre lang zusätzlich zu ihren Abgeordnetendiäten ihre alten VW-Bezüge weiter erhalten. Nach Ansicht von Landtagspräsident Gansäuer hatten sie dafür nicht ausreichend gearbeitet und somit gegen das niedersächsische Abgeordnetengesetz verstoßen.
»Das Gesetz verbietet es Abgeordneten, sich von Unternehmen bezahlen zu lassen, ohne dafür Gegenleistung zu erbringen«, hieß es zur Urteilsbegründung. Nach Ansicht der Richter konnten die beiden Parlamentarier nicht glaubhaft belegen, dass Volkswagen mit den Zahlungen an sie keine verdeckte Lobbyarbeit betreiben wollte.
Verwaltungsgerichts-Präsident Christian Büschen betonte gestern zwar: »Volkswagen hat keinen konkreten Einfluss genommen.« Darauf komme es aber letztlich nicht an. Seite 4: Kommentar

Artikel vom 17.11.2005