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Haltestellen waren mit
Plakaten zugepflastert

Promotionfirma soll happiges Bußgeld zahlen

Bielefeld (uko). Bisher gab im Jahr 2005 beim Ordnungsamt der Stadt schon 120 Vefahren wegen illegalen Plakattierens. Einen der Fälle mußte das Amtsgericht jetzt vertagen: Seinerzeit waren für eine Veranstaltung in der »Nachtarena« Bus- und Stadtbahnhaltestellen großflächig beklebt worden.
Eine Herforder Gastronomin hingegen muß zahlen: 75 Euro Geldbuße wegen nur zweier illegal geklebter Plakate.
Es waren zwei Veranstaltungen in der »Nachtarena«, die mit der Aktion beworben wurden: Am 4. Mai sollte »Soul in the City - locked up Akon« stattfinden, am 10 . Juni ging`s nur um »Soul in the City«. Für die Promotion war die Bielefelder Firma D. zuständig, die wiederum einen Plakattierer als Subunternehmer für die eigentliche Arbeit angestellt hatte.
Dieser Mann nahm seinen Auftrag für beide Veranstaltungen offenbar sehr genau. Volker Voß vom Ordnungsamt der Stadt Bielefeld: »Vom Brackweder Bahnhof die Artur-Ladebeck-Straße entlang durch die Bielefelder Innenstadt bis hin zur Stadthalle war jede Haltestelle zugepflastert mit Plakaten.« Es seien Hunderte von Plakaten gewesen. Im übrigen habe der Plakattierer sehr wohl gewußt, daß er damit illegal handele. Voß: »Der hat von mir auch schon Bußgelder bekommen.«
Die Betreiber des Promotion-Unternehmens D. versuchten sich durch Nichtwissen herauszureden: »Ich erhoffe die Einstellung des Verfahrens oder ein geringeres Bußgeld«, sagte sagte Michael R. (28). Wie seine Kollegen Siamak K. (33) und Kaweh K. (31) sollte er für beide Plakattierungen insgesamt 275 Euro zahlen. Die Aktion sei nun mal »schief gegangen, aber das wird sich doch nicht wiederholen«. Und der Subunternehmer sei auch unterrichtet worden, wie er zu plakatieren habe. Amtsrichterin Michaela Kaminski hielt dem entgegen, daß »sie ihn auch kontrollieren müssen«. Konkret: Die Richterin will in einem kommenden Termin nun den Plakattierer als Zeugen hören.
In einem anderen Fall waren an einer Telefonzelle an der Jöllenbecker Straße zwar nur zwei Plakate für eine Discothek in Herford geklebt worden, doch das reichte jetzt für ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro: Die Wirtin des Lokals glänzte vor dem Amtsgericht durch Abwesenheit, ihr Einspruch wurde verworfen.

Artikel vom 17.11.2005