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»Keine Gesinnungsethik im Betrieb«

Urteil gegen »Liebesverbot« bei Wal-Mart stößt auf breite Zustimmung


Düsseldorf/Frankfurt (dpa). Nach der Zurückweisung durch das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht hat auch der Ethikverband der Deutschen Wirtschaft die Ethikrichtlinien des Handelskonzerns Wal-Mart hart kritisiert. »Der Gerichtsentscheid, dass manche Richtlinien gegen das Grundgesetz verstoßen, stellt klar, dass Gesinnungsethik in Unternehmen nichts verloren hat«, erklärte Verbands-Präsident Ulf Posé gestern in Frankfurt. Wer wie Wal-Mart anzügliche Blicke oder sexuell deutbare Kommunikation brandmarken wolle, verkenne, dass jeder Blick und jede Kommunikation extrem unterschiedlich interpretiert werden könne. »Je konkreter die Regeln, desto unsinniger sind sie«, sagte Posé.
Unterdessen hat Walt-Mart Einlenken signalisiert. »Wir werden nun erneut das Gespräch mit dem Betriebsrat suchen, um offensichtliche Missverständnisse und Befürchtungen auszuräumen«, sagte Personalchef Gregor Sobotta. »Sollten einzelne Bestimmungen im Wortlaut gegen geltende Gesetze verstoßen, so werden wir diese abändern.« Seite 4: Kommentar

Artikel vom 16.11.2005