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Für immer
weggesperrt

Mordfall Carolin

Rostock (dpa). Das Landgericht Rostock hat gestern den Mörder der 16-jährigen Carolin aus Graal-Müritz (Mecklenburg-Vorpommern) zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld des 29-Jährigen fest. Sie verhängten gegen ihn eine Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftzeit. Der Mann wurde für schuldig befunden, im Juli dieses Jahres die Gymnasiastin im Wald nahe ihres Heimatortes Graal-Müritz vergewaltigt und erschlagen zu haben.
Am vergangenen Freitag hatte der 29-Jährige in seinem Schlusswort gesagt, das Geschehene tue ihm Leid. Richter und Staatsanwaltschaft werteten das als Geständnis. Nur eine Woche vor dem Mord an Carolin war der Angeklagte nach einer siebenjährigen Haft wegen Vergewaltigung trotz negativer Prognosen entlassen worden. Ein Gutachten hatte dem Mann psychopathische Neigungen attestiert und ihn als nahezu untherapierbar beschrieben.
Zur Tat selbst hatte sich der Angeklagte im Prozess nicht geäußert. Die Staatsanwaltschaft schilderte den von ihr angenommenen Ablauf der Tat. Demnach lauerte der Täter dem Mädchen auf und schleppte es mehrere hundert Meter weit ins Dickicht. Dort habe er Carolin gezwungen, sich auszuziehen und sie vergewaltigt. Anschließend musste sie sich wieder anziehen. Schließlich habe er dem Mädchen mehrfach einen schweren Gegenstand gegen Kopf und Hals geschlagen und es so getötet.

Artikel vom 16.11.2005