Düsseldorf (dpa). Wer sein Handy beim Autofahren von einer Ablage in die andere legt, verstößt nicht gegen das Handy-Benutzungsverbot am Lenkrad. Der Begriff »Benutzung« erfordere, dass der Fahrer eine Gerätefunktion gebrauche, entschied das Oberlandesgericht Köln. Wer also die Zeit vom Telefondisplay ablese, müsse zahlen. Az.: 83 Ss Owi 19/05