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Urteil: Acht Messerstiche keine Notwehr


Paderborn (WB/hh). Als 17-Jähriger hatte Gary W. in Paderborn den Onkel (26) seiner Ex-Freundin mit acht Messerstichen getötet. Das Opfer hatte ihn zuvor mit einer Wasserwaage attackiert. Das Gericht billigte dem Angeklagten damals Notwehr zu und sprach ihn vom Tötungsvorwurf frei. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil allerdings auf. In einem neuen Prozess verurteilte das Landgericht Paderborn den Täter gestern wegen Totschlags zu zwei Jahren und drei Monaten Jugendstrafe. Der Angriff mit einer Wasserwaage rechtfertige nicht die tödlichen Messerstiche, sagte Richter Bernd Emminghaus.

Artikel vom 16.11.2005