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OP misslang:
Facharzt
muss zahlen

Erfolgreiche Klage

Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WB). Als Patientenanwalt hat Olaf Schmitz schon allerhand erlebt. Aber ein Arzt, »der ohne sorgfältige Vorbereitung einfach drauflos operiert«, war ihm bislang noch nicht untergekommen.

Opfer des Doktors wurde eine 30-jährige Frau aus Paderborn. Weil sie und ihr Mann ein Baby wollten und der Kinderwunsch nicht in Erfüllung ging, war Vera Z. extra zu dem vermeintlichen Spezialisten nach Stuttgart gefahren. Dieser entdeckte nach eingehender Untersuchung eine Wucherung in der Gebärmutter und riet der Patientin, sie operativ zu entfernen.
Nur wenige Tage später lag die Paderbornerin in der Neckarstadt auf dem Operationstisch. Als sie Stunden später aus der Narkose erwachte und den Arzt fragte, ob der Eingriff gut verlaufen sei, konnte der Gynäkologe nur verlegen die Schultern zucken. Bedauerlicherweise habe er das gutartige Gewächs nicht entfernen können, weil ihm der dafür erforderliche Spezialhobel fehle. Mit anderen Instrumenten habe es leider nicht geklappt. »Aber Sie können sich doch in einem anderen Krankenhaus noch einmal operieren lassen«, tröstete der Arzt die Patientin.
Entrüstet schaltete Vera Z. den Bad Lippspringer Rechtsanwalt ein. Zu einer außergerichtlichen Einigung war der Frauenarzt nicht bereit. Er habe nicht damit gerechnet, dass er für einen derartigen Routineeingriff ein spezielles Instrument benötige.
Schmitz erhob Klage, und im Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht gab ein als Sachverständiger bestellter Kollege dem unwissenden Operateur eine diagnostische Nachhilfelektion: In 95 Prozent aller Fälle ließen sich Wucherungen, wie sie bei der Klägerin festgestellt wurden, nur mit einem Spezialhobel entfernen.
Auf dringende Empfehlung des Richters stimmte der beklagte Mediziner schließlich einem Vergleich zu. Vera Z. bekommt für die erfolglose Operation 2500 Euro Schmerzensgeld.
Az.: 20 O 26/05

Artikel vom 03.12.2005