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Klinik zahlt nach OP
80 000 Euro

Eingriff kam zu spät

Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WB). Mit seinen 50 Jahren war Friedhelm M. noch topfit. Beim allwöchentlichen Kick in der Hobbymannschaft spielte der Paderborner manch Jüngeren schwindelig. Doch damit ist es vorbei. Eine verpfuschte Operation beendete nicht nur die Fußballerkarriere, sondern auch seine berufliche Laufbahn.
Patientenanwalt Olaf Schmitz

Ohne gegnerische Einwirkung hatte sich der Familienvater einen Riss der Achillessehne zugezogen. Ein schwerer Schlag für jeden Profi- und Leistungssportler. M. wurde im Paderborner Brüderkrankenhaus St. Josef operiert. Nach Auskunft der Ärzte war alles prima verlaufen. Trotzdem litt der Patient nach dem Eingriff unter starken Schmerzen im Unterschenkel. Doch erst sechs Tage später kamen die behandelnden Mediziner dem wahren Grund auf die Spur und diagnostizierten eine Muskelschädigung, ein so genanntes Kompartmentsyndrom.
Die Gutachterkommission für ärztliche Haftungsfragen der Ärztekammer Westfalen-Lippe in Münster stellte fest, dass die Ärzte die massiven Schmerzen von Friedhelm M. »fehlgedeutet« hatten. »Die Operation nach sechs Tagen kam deutlich zu spät«, kommentiert der Bad Lippspringer Patientenanwalt Olaf Schmitz.
Sein Mandant könne den verletzten Fuß heute nicht mehr normal belasten, und das Laufen bereite ihm Mühe. Seinen Beruf als Metallarbeiter kann M. nicht mehr ausüben. Schmitz: »Es ist fraglich, ob er je wieder einen Arbeitsplatz findet«. Fußball findet für den früheren Mittelfeldrackerer sowieso nur noch im Fernsehsessel statt.
»In langwierigen, außergerichtlichen Verhandlungen«, so der Anwalt, habe er für Friedhelm M. immerhin ein finanzielles Trostpflaster erstreiten können. Olaf Schmitz: »Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zahlt der Brüderkrankenhaus eine Entschädigung von 80 000 Euro«.

Artikel vom 26.11.2005