16.11.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Bei Spielautomaten
Gewinn versteuern


Bielefeld (MiS). Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten sollen künftig nicht mehr pro Gerät, sondern nach dem Gewinn, den sie abwerfen, besteuert werden. Zehn Prozent sollen in die Stadtkasse fließen, sieht die neue Vergnügungssteuersatzung vor (das WESTFALEN-BLATT berichtete). Die Politiker im Finanzausschuss stimmten einer entsprechenden Änderung der Satzung gestern zu. Die Änderung war nötig, weil gegen die Vergüngungssteuersatzungen anderer Kommunen mit ähnlichen Regelungen erfolgreich geklagt worden war.

»Schnuppern« an
Oberstufen-Kolleg
Bielefeld (WB). Das Oberstufen-Kolleg öffnet vom 21. bis 25. November seinen Unterricht im Rahmen einer »Schnupperwoche« für alle, die einen Weg zum Abitur suchen. Anmeldungen sind unter Tel. 0521-1062851 möglich.

Artikel vom 16.11.2005