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Amtliche Bekanntmachung
Friedhofsgärtnerei der Stadt Bielefeld
Gemäß § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 1.Juni 1988 (GV.NW S. 324), geändert durch Gesetz vom 30. 4. 2002 (GV NRW S. 160) wird hiermit die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2004 durch den Rat der Stadt Bielefeld sowie der Bestätigungsvermerk über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2004 der Friedhofsgärtnerei der Stadt Bielefeld bekannt gemacht.
Der Rat der Stadt Bielefeld hat am 30.06.2005 den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31. 12. 2004 festgestellt und über die Ergebnisverwendung wie folgt beschlossen:
Der in der Bilanz zum 31.12.2004 ausgewiesene Jahresgewinn von 369.860,55 Euro bestehend aus dem Ergebnis 2004 und dem Gewinnvortrag von 140.131,55 E ist an den Haushalt der Stadt Bielefeld abzuführen.
Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes lautet wie folgt:
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Friedhofsgärtnerei der Stadt Bielefeld zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA AG, Niederlassung Bielefeld hat am 22. 4. 2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
»Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Friedhofsgärtnerei der Stadt Bielefeld, Bielefeld, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §§ 317 HGB und 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten
und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.«
Herne, den 27. 9. 2005
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Im Auftrag
gez. A. Murschez
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 21.11.2005 bis 29.11.2005 im Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld, Verwaltungsgebäude Brackweder Str. 82, 33647 Bielefeld, zur Einsichtnahme aus.
Bielefeld, den 10.11.2005
Der Werkleiter

Artikel vom 18.11.2005