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Amtliche Bekanntmachung
Bühnen und Orchester der Stadt Bielefeld
Gemäß § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 1. Juni 1988 (GV. NW S. 324), geändert durch Gesetz vom 30. 4. 2002 (GV. NRW. S. 160) wird hiermit die Feststellung des Jahresab- schlusses zum 31. 7. 2004 durch den Rat der Stadt Bielefeld sowie der Bestätigungsvermerk über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses zum 31. 7. 2004 der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung »Bühnen und Orchester der Stadt Bielefeld« bekannt gemacht.
Der Rat der Stadt Bielefeld hat am 30. 6. 2005 den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31. 7. 2004 festgestellt und über die Verlustabdeckung wie folgt beschlossen:
Der ausgewiesene Jahresverlust von 16.524.251,12 e wird durch den Träger Stadt Bielefeld gemäß § 10 Abs. 3 der Betriebssatzung voll übernommen.
Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes lautet wie folgt:
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. 7. 2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht - Dr. Schillen oHG hat am 20. 4. 2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
»Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung »Bühnen und Orchester der Stadt Bielefeld«, Bielefeld, für das Geschäftsjahr vom 1. August 2003 bis 31. Juli 2004 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §§ 317 HGB und 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eigenbetriebs-ähnlichen Einrichtung Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festelegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bühnen und Orchester der Stadt Bielefeld. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.«
Herne, den 27. 9. 2005
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Im Auftrag
gez. S. Murschez
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 5. 12. 2005 bis 13. 12. 2005 in der Verwaltung der Städtischen Bühnen der Stadt Bielefeld, Brunnenstr. 9 - Anmeldung in der Pforte Brunnenstr. 8 -, zur Einsichtnahme aus.
Bielefeld, den 14. 11. 05
Die Werkleitung

Artikel vom 18.11.2005