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Stadtwerke-Betriebsrat fordert Mitbestimmung

Streit um Ergebnisabführunsgvertrag mit der Stadt


Bielefeld (MiS). Wolfgang Gottschlich, Betriebsratsvorsitzender der Stadtwerke Bielefeld, will bei der städtischen Beteiligungsgesellschaft BBVG die paritätische Mitbestimmung durchsetzen, sollte zwischen der BBVG und den Stadtwerken ein Ergebnisabführungsvertrag ohne eine zwischengeschaltete Stadtwerke-Holding beschlossen werden. » Von dort, wo die Beherrschung eines Unternehmens ausgeht, muss auch die Mitbestimmung ansetzen«, sagte Gottschlich am Montag. Er will den Beschäftigten des Versorgungsunternehmens die Position des Betriebsrates am Mittwoch in einer Betriebsversammlung vorstellen. Der Betriebsrats-Chef beruft sich auf eine entsprechende rechtliche Prüfung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.
Im Rathaus wird diese rechtliche Position angezweifelt. Der entscheidende Punkt sei, ob das beherrschende Unternehmen Einfluss auf das Tagesgeschäft des »Beherrschten« nehme. Das wäre im Verhältnis zwischen der städtischen Beteiligungsgesellschaft BBVG und den Stadtwerken, zu 51 Prozent in städtischem Besitz, nicht der Fall. Deshalb seien auch die Voraussetzungen für eine paritätische Mitbestimmung bei der BBVG nicht gegeben.
Die steuerrechtliche Frage ist von Bedeutung für die Gestaltungsmöglichkeiten im künftigen städtischen Haushalt. Durch einen Ergebnisabführungsvertrag könnte die Stadt jährlich Steuervorteile in einer Höhe von 2,5 Millionen Euro geltend machen. Dieses Geld könnte genutzt werden, um Investitionen zu tätigen, etwa das Schulbausanierungsprogramm in einem größeren Umfang fortzusetzen.

Artikel vom 16.11.2005