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Umweltbetrieb als Anstalt öffentlichen Rechts


Bielefeld (MiS). Ob der städtischen Umweltbetrieb (UWB) in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt wird, ist vor der entscheidenden Sitzung des Hauptausschusses am kommenden Donnerstag noch vollkommen offen. SPD und Grüne hatten die Rechtsformänderung bereits in der Oktober-Sitzung des Ausschusses beantragt. Damals hatten die übrigen Parteien noch weiteren Beratungsbedarf angemeldet. In der Union will man sich noch nicht endgültig festlegen.
Inzwischen mehren sich wieder die Stimmen, die Zweifel daran haben, dass eine Anstalt öffentlichen Rechts für die Stadt tatsächlich deutlichere Vorteile gegenüber der bisherigen Betriebsform als so genannte eigenbetriebsähnliche Einrichtung hätte. Der höheren Selbstständigkeit stünden nicht automatisch eine höhere Produktivität und damit noch höhere Gewinne gegenüber. Schon in der bisherigen Organisationsstruktur arbeite der UWB überaus erfolgreich.
Auch ist offen, ob die Grünunterhaltung, die bereits zu den Aufgaben des Umweltbetriebes gehört, von einer Anstalt öffentlichen Rechts zu den bisher günstigen Konditionen erledigt werden könnte. Unmut soll es auch beim städtischen Personalrat geben. Gut 800 Stellen fielen bei einem Rechtsformwechsel aus der städtischen Personalverantwortung heraus.
SPD und Grüne begründen ihren Antrag damit, dass der UWB als Anstalt öffentlichen Rechts unabhängiger und effizienter arbeiten könne. Die Umwandlung müsse nicht zu einer Erhöhung der Gebühren für Abfall und Abwasser führen.

Artikel vom 15.11.2005