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Unter dem Strich
weniger im Geldbeutel

Auswirkungen der Koalitionspläne

Berlin (dpa). Auf die Steuerzahler kommen mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer und dem Wegfall zahlreicher Steuerprivilegien Mehrbelastungen zu. Auf der anderen Seite gibt es Entlastungen für Arbeitnehmer und damit netto mehr Geld, weil die schwarz-rote Koalition die Lohnnebenkosten senken will.

Die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung um zwei Punkte entlastet einen Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von monatlich 3000 Euro um 30 Euro. Der höhere Beitrag zur Rentenkasse schlägt mit sechs Euro zu Buche - macht unter dem Strich 24 Euro mehr im Geldbeutel. Von 2007 an werden viele Produkte im Zuge der Mehrwertsteuererhöhung auf 19 Prozent um drei Prozent teurer. Für Lebensmittel, Zeitungen und Bücher oder Preise im öffentlichen Nahverkehr bleibt es aber beim reduzierten Satz von 7 Prozent. Andererseits gibt es Einschnitte bei der Pendlerpauschale, dem Sparerfreibetrag oder den Werbungskosten.
Beispiel Mehrwertsteuererhöhung: Die Anhebung auf 19 Prozent führt nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes bei einem ledigen Arbeitnehmer mit einem Monats-Bruttolohn von 2000 Euro und einem Bruttokonsum von dann 666,81 zu einer monatlichen Mehrbelastung von 16,81 Euro. Eine Alleinerziehende mit einem Kind müsste 14,22 Euro mehr zahlen, wenn sie ein Bruttoeinkommen von 1500 Euro hat und für 564,22 Euro brutto Waren und Dienstleistungen konsumiert. Ein Doppelverdiener-Ehepaar mit zwei Kindern und einem Bruttolohn von 4000 Euro sowie Bruttokonsum von 1641,38 Euro müsste 41,38 Euro mehr zahlen. Das Rentner-Ehepaar mit einer Brutto-Rente von 1500 Euro und einem Konsum von 718,10 Euro müsste 18,10 Euro mehr zahlen.
Hinzu kommen Belastungen durch Kürzungen bei Steuerprivilegien. Eine Beispielrechnung für einen ledigen Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttolohn von 32 000 Euro - Zinserträgen von 1000 Euro - Werbungskosten von 990 Euro (Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte 15 Kilometer an 220 Arbeitstagen/Jahr) - weiteren Werbungskosten von 500 Euro - Steuerberatungskosten von 200 Euro und der - steuerlichen Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers. Dieser müsste sich unter dem Strich auf eine Einkommensteuer-Mehrbelastung von 645 Euro einstellen.

Artikel vom 15.11.2005