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Die eigenen Töchter über Jahre hinweg missbraucht

Vier Jahre Haft für 31-jährigen Bielefelder


Bielefeld (uko). Wegen des sexuellen Mißbrauchs seiner eigenen Töchter und eines Mädchens, das er über das Internet kennengelernt hatte, ist ein 31-jähriger Bielefelder zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die 3. Strafkammer des Landgerichts hielt den Mann zudem des Mißbrauchs von Schutzbefohlenen für schuldig.
Karsten B. hatte sich 1999 von seiner Ehefrau getrennt, die beiden 1994 und 1997 geborenen Töchter waren im Haushalt der Mutter geblieben. Nach der Scheidung war es zu regelmäßigen Besuchen der Kinder bei ihrem Vater gekommen. B. mußte jetzt vor dem Landgericht zumindest zugegeben, daß es in seiner Wohnung »sehr vermüllt« ausgesehen habe.
Zwischen Januar und April 2004 war es dann zu den vier Übergriffen gekommen, als die Mädchen während eines Besuchs mit ihrem Vater im Bett gelegen hatten. Diesen Mißbrauch bestritt Karsten B. bis zum Schluß des Prozesses ganz energisch. Er habe sich nie an seinen Kindern vergriffen. Dagegen gestand der Bielefelder, daß er sexuelle Handlungen an einem 13-jährigen Mädchen vorgenommen hatte, das er über einen Chatroom im Internet kennengelernt hatte.
Die Kinder hatten den Mißbrauch vor dem Landgericht bestätigt, aber darum gebeten, daß der Vater bitte nicht hart bestraft werde. Diese Aussagen hielten die Richter für umfassend glaubhaft. Ihre Darstellung sei absolut glaubhaft, sagte Kammervorsitzender Reinhard Kollmeyer.
Im übrigen waren im Zuge der Ermittlungen auf dem Computer des Beschuldigten Dateien mit Kinderpornographie gefunden worden. Als Karsten B. schon vor Gericht stand wurde seine Wohnung erneut durchsucht. Wieder fanden Polizeibeamte Kinderporno-Dateien. Kollmeyer hielt dem Angeklagten in der Urteilsbegründung vor, ihm hätte ein Wort der Reue gut angestanden. Zudem sei es völlig unverständlich, daß ein Vater seine Kinder angeblich liebe, sie jedoch »in einem Müllhaufen leben läßt«.

Artikel vom 15.11.2005