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Robert Hoyzer bittet
um eine zweite Chance

Wettskandal: heute erste Urteile vor dem Landgericht

Berlin (dpa). Am Ende überkam den »Sünder« doch noch einmal die Reue. »Ich möchte zeigen, dass ich ein einfaches Leben leben kann. Ich bitte das Gericht um eine zweite Chance«, las Ex-Schiedsrichter Robert Hoyzer in seinen letzten Worten vor dem Urteil von einem Zettel ab und unterdrückte dabei sogar seine Tränen.

Seine Angst vor dem erneuten Gang ins Gefängnis scheint aber unbegründet, doch Gewissheit hat Hoyzer erst heute gegen 13 Uhr. Dann verkündet die 12. Strafkammer des Berliner Landgerichtes im Fußball-Betrugsprozess ihre ersten Entscheidungen.
Nachdem auch die Staatsanwaltschaft nur eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung für Hoyzer gefordert hat, ist knapp zehn Monate nach dem ersten Geständnis des 26-Jährigen vor allem das Schicksal der mitangeklagten Ante Sapina und Dominik Marks spannend. Ante Sapina, der mutmaßliche Drahtzieher des Wettbetruges, sitzt seit Ende Januar in Untersuchungshaft, während Hoyzer nach zwei Wochen wieder auf freiem Fuß war.
»Niemand kann sich vorstellen, was meine Mutter und ich in den letzten zehn Monaten durchgemacht haben. Diese zehn Monate sind der Grund, dass ich versuchen werde, nie wieder in eine solche Situation zu kommen«, sagte Ante Sapina. Der Kroate gelobte, sich eine neue Existenz in der Gastronomie aufbauen. Eine Strafe von zwei Jahren und elf Monaten Gefängnis hatte die Staatsanwaltschaft für ihn gefordert.
Dagegen schwieg Marks, der vier Wochen Untersuchungshaft verbüßt hat und nach dem Willen der Staatsanwälte für zwei Jahre einsitzen soll. »Er geht meiner Auffassung nach nicht ins Gefängnis, sondern soll nur ein bisschen für seine blöde Erklärung abgestraft werden«, meinte Nicolas Becker aus dem dreiköpfigen Verteidiger-Team von Ante Sapina im Saal 500 des Moabiter Kriminalgerichtes. Marks hatte die Annahme von Geld gestanden, Manipulationen aber bestritten.
Ob die Vorsitzende Richterin Gerti Kramer nur von gewerbs- oder auch von bandenmäßigem Betrug ausgeht, ist für Marks besonders wichtig. Als Mitglied einer Bande hätte er ein Verbrechen begangen und muss den Verlust der Bürgerrechte fürchten. Der 30-Jährige dürfte zunächst keinen Abschluss als Wirtschaftsprüfer ablegen. Möglich ist auch, dass das Verfahren gegen Marks abgetrennt wird und heute noch kein Urteil gegen ihn ergeht. Staatsanwalt Thorsten Cloidt stellte vorsorglich so genannte Hilfsbeweis-Anträge, um den gebürtigen Stendaler als Mitglied einer Bande zu überführen.

Artikel vom 17.11.2005