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»Sicherheit eines Schulweges in Gefahr«

Heiko Rohde (Bündnisgrüne): Nachbesserung an der Landebahnverlängerung gefordert

Von Annemargret Ohlig

Senne (WB). »Die Luftaufsicht der Bezirksregierung Münster scheint viel zu spät realisiert zu haben, dass der Landeplatz Windelsbleiche in einem Wohngebiet liegt.« Diese Kritik übt Heiko Rohde, Senner Bezirksvertreter von Bündnis 90/Die Grünen jetzt zum wiederholten Male.
Anlass für seine jüngste Kritik ist allerdings die »Gestattung der Betriebsaufnahme«. Die wurde - nach einer Begehung der verlängerten Start- und Landebahn auf dem Verkehrslandeplatz am 5. Oktober - von Münster ausgesprochen (das WESTFALEN-BLATT berichtete).
Allerdings: Nicht nur Rohde ist höchst unzufrieden. Auch der Geschäftsführer der Flughafen Bielefeld GmbH, Lars Oliver Geertz, hat Widerspruch gegen das Papier aus Münster eingelegt. »Wir haben wiederholt gesagt, dass wir eine Regelung anstreben, bei der nicht nur gewerblichen Flugzeugen, sondern auch allen anderen Geschäftsreiseflugzeugen die Sicherheitsreserven einer verlängerten Landebahn geboten werden.« Zurzeit dürfen - nach der JAR-OPS 1-Richtlinie - ausschließlich die von einem Luftfahrtunternehmen gewerblich betriebenen Flugzeuge die neuen Startpunkte nutzen.
Die Kritik, die der Bündnisgrüne Heiko Rohde übt, ist jedoch ganz anderer Art. Ob der Luftaufsichtsbehörde überhaupt bewusst sei, dass durch die Landebahnverlängerung die Sicherheit eines wichtigen Schulweges (der Rad-/Gehweg entlang dem Oetker-Grundstück zwischen der Straße Am Flugplatz und Am Pferdebrink) in Gefahr sei?, moniert er und zitiert die angesprochene »Betriebsgestattung«. Darin heißt es zu den geforderten und jeweils an den Enden der verlängerten Landebahn aufgestellten Schutzzäunen: »Während des Wendevorganges traten sichtbare Propellerstrahlwirkungen in südlicher Verlängerung des Zaunes auf. Hier ist zusätzliche Abhilfe zu schaffen über betriebliche Nebenbestimmungen beziehungsweise bauliche Maßnahmen.«
Rohdes Kritik betrifft noch einen weiteren Punkt. »Wer überprüft die folgende, von der Luftaufsicht gestellte Bedingung: ÝEs ist sicherzustellen, das Wendevorgänge von Flugzeugen mit äußerster Sorgfalt und mindestmöglicher Triebwerkleistungen durchgeführt werdenÜ?«, fragt der Bezirksvertreter.
Zudem dränge sich ihm die Frage auf, für wie viele Flugzeuge die Landebahn überhaupt verlängert worden sei. Insgesamt 1,3 Millionen Euro an Landesmitteln seien hier verbaut worden - 300000 für die Planung und eine Million für den Ausbau. Rohde: »Grundlage für das luftrechtliche Änderungsverfahren war die EU-Bestimmung JAR-OPS 1.« Und von der sei, so habe er sich von der Luftaufsicht bestätigen lassen, noch nicht einmal die Oetker-Maschine betroffen.
Das bedeutet: »Hier sind für durchschnittlich 1,4 Starts und Landungen pro Tag etwa 1,3 Millionen Euro verbaut worden.« Werde dagegen dem Ansinnen der Flughafen Bielefeld GmbH Rechnung getragen, wonach alle Flugzeuge von der Landebahnverlängerung profitieren, rücke der Abflugpunkt auf 40 Meter an die Wohnbebauung heran. Rohde: »Von der Stadt Bielefeld, mit 26,13 Prozent größte Anteilseignerin der Flughafen-GmbH, erwarte ich, dass sie ihre eigenen Beschlüsse richtig umsetzt und sie sich zudem für einen optimalen Anwohnerschutz einsetzt.«

Artikel vom 15.11.2005