Der Parteiausschluss des früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann (57) ist nach einer Entscheidung des Berliner Landgerichts rechtens. Er musste nach als antisemitisch kritisierten Äußerungen die Partei verlassen. Der Ausschluss sei wirksam, es seien im Verfahren keine Fehler gemacht worden, urteilte das Gericht am Freitag. Es wies die Klage Hohmanns ab.