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Schenkkreise
sind sittenwidrig


Karlsruhe (dpa). Geprellte Teilnehmer fragwürdiger Gewinnspiele können ihren verlorenen Einsatz unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern. Das hat der Bundesgerichtshof auf die Klage eines Verbrauchers entschieden, der 2500 Euro in einem so genannten »Schenkkreis« eingebüßt hatte. Das nach Art eines Schneeballsystems organisierte Spiel sei sittenwidrig, weil es leichtgläubige und unerfahrene Mitspieler ausnutze.Az: III ZR 72/05 u. 73/05

Artikel vom 12.11.2005