12.11.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Zusagen per E-Mail
sind rechtswirksam


Frankfurt/Main (dpa). Zahlungszusagen sind grundsätzlich auch per E-Mail ohne Unterschrift rechtswirksam. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden. Die Richter gaben der Zahlungsklage eines Reisebüros gegen eine Fluggesellschaft statt. Zwischen beiden war es zum Streit über einen stornierten Flug nach Thailand gekommen. Per E-Mail und telefonisch teilte der Mitarbeiter der Gesellschaft dem Reisebüro mit, das Geld werde zurückgezahlt. Vor Gericht behauptete das Unternehmen allerdings, nur schriftliche Zusagen seien wirksam. Az.: 31 C 745/05-83

Artikel vom 12.11.2005