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Selbermacher-Zigaretten teurer


Luxemburg (dpa). Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat ein von vielen Zigarettenrauchern genutztes Steuerschlupfloch gestopft. Halbfertig-Glimmstängel (»Sticks«) müssen in Deutschland künftig wie normale Zigaretten besteuert werden.
Bei den vorgefertigten Tabakröllchen, die nur noch in eine Papierhülle gestopft werden müssen, handele es sich nicht wirklich um Tabak-Feinschnitt für Selbstdreher, entschied das Gericht. Deswegen dürfe der niedrigere Steuersatz für Selbstgedrehte nicht auf die »Sticks« angewendet werden. Die Selbermacher-Zigaretten sind bislang nicht zuletzt wegen des Steuervorteils nur etwa halb so teuer wie normale Zigaretten.
Industrie und Handel fürchten nach dem Urteil Arbeitsplatzverluste in Deutschland und zunehmenden Schmuggel. Jährlich werden 22 Milliarden Steckzigaretten in Deutschland geraucht, das entspricht einem Fünftel des Marktes oder vier bis fünf Millionen Rauchern.
Geklagt hatte die EU-Kommission gegen die deutsche Bundesregierung. Das Bundesfinanzminsterium ließ gestern nach der Urteilsveröffentlichung zunächst offen, wann sie den Steuervorteil für die Steckzigaretten abschaffen will. Das Gericht in Luxemburg forderte jedoch, die Umsetzung des Urteils müsse »so schnell wie möglich« erfolgen.

Artikel vom 11.11.2005