11.11.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Bernhard Simpson prüft die Profil-Tiefe. Foto: Pierel

Nur mit »richtigen« Reifen

Änderung der StVO: Autos an Winterwetterverhältnisse anpassen

Von Wolfgang Schäffer
Berlin (WB). Wer bei Schnee und Eis wegen falscher Reifen mit seinem Auto liegen bleibt, muss in Zukunft mindestens 20 Euro Strafe zahlen. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, sind sogar 40 Euro fällig.

Am 16. Dezember wird der Bundesrat über die Neufassung des Paragraphen 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entscheiden. Da die Konferenzen der Innenminister und der Verkehrsabteilungsleiter der Länder bereits ausdrücklich die Änderung befürwortet haben, heißt es dann: »Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 Metern, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeignete Platz zum Parken aufsuchen.«
Von einer Winterreifen-Pflicht indessen wollen in diesem Zusammenhang weder das Verkehrsministerium noch Politiker sprechen. »Die Pflicht, die Ausrüstung des Fahrzeugs an die Wetterverhältnisse anzupassen, besteht schon immer. Das wird jetzt nur ausdrücklich hervorgehoben,« erklärt eine Sprecherin des Verkehrsministeriums. Insbesondere bei extremen winterlichen Straßenverhältnissen sollen so die Verkehrssicherheit verbessert und lange Staus auf den Autobahnen verhindert werden.
Dass diese »situationsbedingte Winterreifenpflicht« rechtlich auf dünnem Eis steht, ist bekannt. »Wetter ist juristisch schwer zu definieren«, sagt die Einschätzung, um die auch Versicherungen bei Schadensregulierungen wissen. »Ist ein Unfall eindeutig auf die mangelhafte Ausrüstung des Autos zurückzuführen, gibt es keine Diskussionen. Das aber gilt auch für Regen im Sommer«, sagt ein Versicherungs-Sprecher.
Vor dem Hintergrund, dass sich selbst Experten uneinig sind, wann Winterreifen sinnvoll sind, wird das Thema noch schwieriger. Die alte Faustregel, bei Temperaturen unter sieben Grad die Pneus mit den groben Stollen und der weichen Mischung aufzuziehen, wurde jüngst unter anderem vom ADAC als gutes Marketing der Reifenindustrie abgetan.
Auf der anderen Seite weiß Wolfgang Spanier, SPD-Verkehrsexperte aus Herford, dass nicht einmal gesetzliche Anforderungen an Winterreifen existieren. Er setzt deshalb wie auch ein Sprecher des Verkehrsministeriums auf die Vernunft der Autofahrer, die ja ohnehin generell dafür Sorge zu tragen haben, mit einem verkehrssicheren Fahrzeug unterwegs zu sein.

Artikel vom 11.11.2005