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Gericht billigt
Kopftuchverbot


Straßburg (dpa). Das Kopftuchverbot an türkischen Hochschulen verstößt nicht gegen die Grundrechte auf Bildung und Religionsfreiheit. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestern und wies die Klage einer muslimischen Studentin zurück. Sie war vom Studium an der Universität Istanbul ausgeschlossen worden, weil sie sich weigerte, ihr Kopftuch abzulegen.

Artikel vom 11.11.2005