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Zweitwohnung: Steuer gekippt


Karlsruhe (dpa). Verheiratete Berufstätige, die am Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhalten, dürfen von den Kommunen künftig nicht mehr zur Kasse gebeten werden. Die so genannte Zweitwohnungsteuer für Ehepartner, die während der Woche aus beruflichen Gründen nicht in der gemeinsamen Ehewohnung leben, verstößt gegen den im Grundgesetz garantierten Schutz der Familie. Die Zweitwohnungssteuer stelle eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung dar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss entschieden und damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben.
Die Stadt Bielefeld, die diese Steuer erhoben hat, wird ihre Satzung entsprechend ändern.
Az: 1 BvR 1232/00 u. 2627/03

Artikel vom 11.11.2005