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69 Gefangene vorzeitig entlassen

»Weihnachtsamnestie« in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede


Brackwede/Bielefeld (WB). Viel zu tun gab es in den vergangenen Tagen für die Beamten der Kammer und der Pforte der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bielefeld- Brackwede II. 69 Gefangene wurden in der ersten Novemberwoche aus Anlass der traditionellen »Weihnachtsamnestie« vorzeitig aus der Anstalt im Bielefelder Süden in die Freiheit entlassen.
Im Rahmen der Weihnachtsamnestie werden Gefangene, deren Entlassung sonst erst im Dezember oder zur Jahreswende angestanden hätte, bereits in der Vorweihnachtszeit entlassen. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass sie sich bereits geraume Zeit in Haft befinden, sich beanstandungsfrei geführt haben und eine gesicherte Unterkunft nach der Entlassung vorweisen können.
Die Entlassung wird nach Prüfung der entsprechenden Voraussetzungen durch die Anstalt durch die zuständige Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde verfügt. Die so genannte Weihnachtsamnestie ist rechtlich gesehen ein Gnadenerweis. Aufgrund des ihm übertragenen Gnadenrechts erlässt der Justizminister seit 1983 alljährlich eine Rundverfügung über die vorzeitige Entlassung von Strafgefangenen aus Anlass des Weihnachtsfestes.
Das ist die Grundlage für die Weihnachtsamnestie. Sie gibt den entlassenen Häftlingen die Möglichkeit, ihre persönlichen Angelegenheiten im Vorfeld der Festtage zu regeln.
Nach Jahren der Überbelegung wird die JVA Bielefeld-Brackwede II damit nun zumindest für einige Zeit ihre Belegungsfähigkeit unterschreiten. »Erfahrungsgemäß sind wir jedoch spätestens zum Beginn des nächsten Jahres wieder voll belegt«, macht sich Anstaltsleiter Uwe Nelle-Cornelsen keine Sorgen um die Belegung seiner Einrichtung, die mit der Fertigstellung des neuen Hafthauses im Frühjahr des nächsten Jahres 376 Haftplätze aufweisen wird.

Artikel vom 11.11.2005