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Gericht: Auslands-Führerschein gilt nicht


Münster (dpa). Wer seinen deutschen Führerschein abgeben muss, darf nicht damit rechnen, dass eine Fahrerlaubnis aus dem EU-Ausland den Verlust ersetzt. Das hat das Oberverwaltungsgerichts NRW in Münster entschieden. Ein deutscher Fahrer hatte das Dokument wegen Drogenkonsums abgeben müssen und auch die medizinisch-psychologische Untersuchung nicht bestanden. Bei einer Kontrolle wurde ihm schließlich auch sein in Tschechien erworbener Führerschein entzogen -Êzu Recht, wie die Richter entschieden. Az.: 16 B 736/05

Artikel vom 10.11.2005