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Usbeke nun doch zwölfeinhalb Jahre in Haft

Bundesgerichtshof akzeptiert Urteil gegen Schwerverbrecher erst nach zweitem Verfahren


Bielefeld (uko). Der gebürtige Usbeke Albin E. ist für das Landgericht Bielefeld »ein skupelloser Schwerverbrecher«: Der 29-Jährige war zweimal zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden, jetzt hat auch der Bundesgerichtshof das Urteil akzeptiert.
Albin E. und sein Komplize, der Litauer Andrius D. (34), hatten vom 15. Dezember 2002 bis zum 17. April 2003 zwei Sparkassen, eine Tankstelle und einen Aldi-Markt überfallen. In der Zwischenzeit plante Albin E. ein noch perfideres Verbrechen: Die in Bielefeld-Hillegossen wohnenden Betreiber eines Restaurants sollten überfallen und beraubt werden. Um lästige Zeugen zu beseitigen, sollten der Mann, seine Ehefrau und das gemeinsame kleine Kind des Ehepaares ermordet werden. Der Litauer D. stellte sich jedoch der Polizei.
Das Urteil des Bielefelder Schwurgerichts fiel am 3. Februar 2004 entsprechend hart aus: Albin E. wurde zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Sein Komplize Andrius D. kam mit siebeneinhalb Jahren davon. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe indes mäkelte wegen eines Beweisantrages, dem die Richter angeblich nicht energisch nachgegangen seien, an dem Urteil gegen E. herum und hob es auf.
Trotz dieser massiven Hypothek verurteilte die 3. Große Strafkammer des Landgerichts erneut zu zwölfeinhalb Jahren Haft. Nun hat der BGH das Urteil akzeptiert, die Revision des Mannes aus Usbekistan wurde vorworfen.

Artikel vom 10.11.2005