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Radiosender sollen weiter zahlen


Karlsruhe (dpa). Bundesligavereine dürfen für Radioreportagen aus ihren Fußballstadien ein besonderes Entgelt von den Sendern fordern. Das entschied der Bundesgerichtshof. Der BGH wies damit eine Klage des Privatsenders Radio Hamburg ab. Dieser wollte gegenüber der Deutschen Fußball-Liga sowie dem Hamburger SV und dem FC St. Pauli einen Anspruch auf freie Live-Übertragungen durchsetzen. Das Karlsruher Gericht lehnte ein solches Recht ab, weil dem Veranstalter sonst »ein Teil der wirtschaftlichen Verwertung seiner Leistung« genommen wäre. Radio Hamburg erwägt einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht (Az: KZR 37/03 vom 8. November 2005).
Der BGH bestätigte mit seinem Urteil, was seit der Saison 1999/2000 ohnehin Praxis ist. Ähnlich wie beim Fernsehen verlangt die DFL für Radioreportagen je nach Dauer und Reichweite vier- bis fünfstellige Beträge pro Saison.

Artikel vom 09.11.2005