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»Geschäfte« mit der Sonne


Bauherren und Hausbesitzer sollten auf Verbrauchermessen nicht voreilig Verträge abschließen, warnt das Solarenergie Informations- und Demonstrationszentrum Solid in Fürth. Es gebe hier bisweilen die Möglichkeit, eine Solaranlage schriftlich reservieren zu lassen. Dafür werde ein Preisnachlass eingeräumt. Allerdings handele es sich oft gar nicht um eine Reservierung, sondern um einen rechtsgültigen Kaufvertrag. Geschäftsabschlüsse auf Messen aber könnten nicht storniert werden.

Artikel vom 19.11.2005