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Bäcker gegen Bethel ohne Ergebnis

Erste Klage vor Arbeitsgericht Bielefeld wird im März 2006 entschieden


Bielefeld (uko). Der erste Arbeitsgerichtsprozess um die Schließung der Bäckerei Bethel wird erst durch eine Hauptverhandlung entschieden. Der Gütetermin zwischen einem Bäckermeister und den von Bodelschwinghschen Anstalten endete am Dienstag ohne Ergebnis.
Nach langen Differenzen zwischen Bethel-Vorstand und den Mitarbeitern der Bäckerei - dort sind 35 Angestellte und fünf Behinderte beschäftigt - hatten die Anstalten die Schließung des Betriebes zum 31. Dezember verfügt. Alle Mitarbeiter hatten Änderungskündigungen bekommen. Das bedeutet, dass die Angestellten auf andere Stellen in den Anstalten versetzt werden sollen, die gleichzeitig mit reduzierten Bezügen einhergehen.
Der Abteilungsleiter Konditorei, soll demnach eine Hausmeisterstelle in Eckardtsheim einnehmen. Ihm droht damit ein Einnahmeverlust von 500 Euro je Monat. Bäckermeister Dieter S. war mit dieser Regelung nicht einverstanden, er verklagte seinen Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Bielefeld. Seine Anwältin Marion Schmidt hielt dem Bethel-Vorstand gestern vor, ihrem Mandanten müsse »ein zumutbares Angebot gemacht werden«. Bethel-Rechtsbeistand Ino Lindemann hielt ihr entgegen, die Anstalt habe dem Bäckermeister »eine der besten Stellen« zugewiesen, »die wir zu bieten haben«.
Befürchtungen der Mitarbeiter, wonach nach der Bäckerei auch andere Handwerksbetriebe der von Bodelschwinghschen Anstalten von der Schließung betroffen sein werden, wurden im Rahmen des Gütetermins nicht erörtert. Arbeitsgerichts-Direktor Walter Klingebiel als Vorsitzender setzte die Haptverhandlung in der Sache nun auf den 23. März 2006 fest.1 Ca 3251/05

Artikel vom 09.11.2005