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Amtliche Bekanntmachung
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
Gemäß § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 1. Juni 1988 (GV.NW S. 324), geändert durch Gesetz vom 30. 4. 02 (GV NRW S. 160), wird hiermit die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2004 durch den Rat der Stadt Bielefeld sowie der Bestätigungsvermerk über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2004 des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld bekannt gemacht.
Der Rat der Stadt Bielefeld hat am 30. 6. 2005 den Jahresabschluss und den
Lagebericht zum 31. 12. 2004 mit einer Bilanzsumme von 626.111.860,99 Û festgestellt und über die Ergebnisverwendung wie folgt beschlossen:
Der in der Bilanz zum 31. 12. 2004 ausgewiesene Gesamtgewinn von 5.846.004,42 Û - entsprechend den Sparten-Ergebnissen nach Anlage 5 EigVO - ist wie folgt zu verwenden:
Stadtreinigung:
Jahresüberschuss von 1.805.842,69 Û:
Entnahme aus Gebührenrücklage Straßenreinigung- 194.634,10 Û
Zuführung zur Gebührenrücklage Abfallentsorgung899.423,79 Û
Verwendung zum Teilverlustausgleich
der Grünflächen von1.000.153,00 Û
Abführung an den Haushalt der Stadt für
Kapitalertragssteuer BgA100.900,00 Û
Stadtentwässerung:
Jahresüberschuss von 6.386.608,67 Û
Entnahme aus Gebührenrücklage Entwässerung- 68.700,99 Û
Abführung an den Haushalt der Stadt5.818.000,00 Û
Verwendung zum Teilverlustausgleich
der Friedhöfe von333.446,47 Û
Verwendung zum Teilverlustausgleich
der Grünflächen von303.863,19 Û
Friedhöfe:
Jahresfehlbetrag von- 333.446,47 Û:
Ausgleich durch anteiligen Jahresüberschuss
Stadtentwässerung333.446,47 Û
Grünflächen:
Jahresfehlbetrag von - 2.284.931,93 Û:
Teilausgleich durch anteiligen
Jahresüberschuss Stadtreinigung1.000.153,00 Û
Jahresüberschuss Stadtentwässerung303.863,19 Û
Jahresüberschuss Werkstätten270.311,91 Û
Vortrag auf neue Rechnung- 710.603,83 Û
Werkstätten:
Jahresüberschuss von 271.931,46 Û:
Zuführung zur Rücklage Ökosponsoring für spätere
Entnahme und weitere Verwendung
Tierpark Olderdissen (Brunnen)1.619,55 Û
Verwendung zum Teilverlustausgleich Grünflächen270.311,91 Û
UWB
Entnahme aus zweckgebundener Rücklage wegen
Verkürzung Nutzungsdauer Kanäle, Ausgleich Verlust
Grünflächen710.603,83 Û
Grünflächen
Ausgleich des Verlustes aus zweckgebundenem
Rücklagenkapital710.603,83 Û
Der Differenzbetrag zwischen dem ausgewiesenen Gesamtgewinn des Umweltbetriebes von 5.846.004,42 Û und dem an die Stadt abzuführenden Gesamtbetrag von 6.818.323,79 Û in Höhe von 972.319,37 Û ist durch
a)
eine Entnahme aus der Gebührenrücklage der Stadtentwässerung in Höhe von 68.700,99 Û
und der Gebührenrücklage der Straßenreinigung in Höhe von 194.634,10 Û
b)
eine Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 710.603,83 Û
auszugleichen.
Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes lautet wie folgt:
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft treuhandpartner Jäger, Finken, Welling, Janssen, Steinborn GmbH hat am 26. 4. 2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Eigenbetriebsverordnung NW sowie der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Betriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Herne, den 27. 9. 2005
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Im Auftrag
gez. A. Murschez
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 14. 11. 2005 bis 22. 11. 2005 beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld, Eckendorfer Str. 43, Zimmer 202, zur Einsichtnahme aus.
Bielefeld, den 4. 11. 05
Der Werkleiter

Artikel vom 10.11.2005