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Amtliche Bekanntmachung
Immobilienservicebetrieb der Stadt Bielefeld
Gemäß § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 1. Juni 1988 (GV NRW S. 324), geändert durch Gesetz vom 30. 4. 2002 (GV NRW S. 160) wird hiermit die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2004 durch den Rat der Stadt Bielefeld sowie der Bestätigungsvermerk über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2004 des Immobilienservicebetriebes der Stadt Bielefeld bekannt gemacht.
Der Rat der Stadt Bielefeld hat am 30. 6. 2005 den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31. 12. 2004 festgestellt und über die Gewinnverwendung wie folgt beschlossen:
Der in der Bilanz zum 31. 12. 2004 ausgewiesene Jahresgewinn von
186.588,98 r ist in voller Höhe der Allgemeinen Rücklage des ISB zuzuführen.
Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes lautet wie folgt:
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft treuhandpartner Jäger, Finken, Welling, Janssen, Steinborn GmbH hat am 22.04.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
»Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Immobilienservicebetriebes der Stadt Bielefeld für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2004 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Eigenbetriebsverordnung NW liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Betriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsrelevanten internen Kontrollsystems sowie Nachweise über die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss des Immobilienservicebetriebes der Stadt Bielefeld unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.«
Herne, den 27. 9. 2005
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Im Auftrag
gez. A. Murschez
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 14. 11. 2005 bis 22. 11. 2005 beim Immobilienservicebetrieb der Stadt Bielefeld, August-Bebel-Str. 92 (ehem. Kreishaus),Zimmer 155 zur Einsichtnahme aus.
Bielefeld, den 4. 11. 05
Die Werkleitung

Artikel vom 11.11.2005