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Streit um Zulage

Urteil des Finanzgerichts Münster


Wer eine Wohnung von einem Angehörigen kauft und den Preis nicht am eigentlich vereinbarten Tag zahlt, muss damit rechnen, keine Eigenheimzulage zu erhalten. So entschied das Finanzgericht Münster (5. Juli 2004, AZ: 1 K 956/03 EZ).
Wie Wüstenrot mitteilt, wurde im Urteilsfall nachträglich vereinbart, den Anspruch des Verkäufers auf den Kaufpreis in ein 20 Jahre lang zu tilgendes zinsloses Darlehen umzuwandeln. Nach Auffassung des Gerichts muss ein Vertrag unter Angehörigen zu seiner steuerlichen Anerkennung inhaltlich dem unter Fremden Üblichen entsprechen und auch wie vereinbart vollzogen werden. Die Zahlung des Kaufpreises sei nicht, wie im Kaufvertrag vereinbart, in vollem Umfang erfolgt. Durch die zinslose Stundung und Tilgung liege der Wert der Gegenleistung erheblich unter dem vereinbarten Kaufpreis. Durch die Zinslosigkeit müsse nämlich eine Abzinsung vorgenommen werden, die den Kapitalwert der Darlehensforderung beträchtlich abwerte. Der Kläger habe somit gegenüber seinen Angehörigen nicht die vereinbarte Gegenleistung erbracht. Der Kaufvertrag sei nicht wie unter fremden Dritten vollzogen worden.

Artikel vom 11.11.2005