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Autogramm
bringt Frau
vor Gericht

Opfer Jürgen Drews

Von Christian Althoff
Bielefeld (WB). Wegen versuchten Prozessbetruges steht von heute an eine Hausfrau (53) in Bielefeld vor dem Amtsgericht. Sie soll versucht haben, mit Hilfe einer gefälschten Unterschrift an einer Schallplatte von Sänger Jürgen Drews (61) mitzuverdienen.
Ewa C. steht heute von Gericht.

Ewa C. hatte dem Landgericht im vergangenen Jahr einen Zettel präsentiert, auf dem ihr Jürgen Drews 1986 den Empfang von drei Liedtexten quittiert haben sollte. Drews gab zu, die Frau damals in einer Diskothek in Solingen getroffen und von ihr zwei Texte bekommen zu haben - nicht aber den dritten mit dem Titel »Irgendwann, irgendwo, irgendwie. . .« Zwei Unterschriften auf der Quittung bezeichnete Drews als echt, das Autogramm für das dritte Lied, das zudem mit einem anderen Stift geschrieben worden war, sei aber nicht von ihm. Das Landgericht hatte daraufhin die Urheberrechtsklage der Frau abgewiesen, die an Drews' Tantiemen beteiligt werden wollte.
Heute wird Ewa C. wieder vor Gericht erwartet - als Angeklagte. Die Staatsanwältin geht davon aus, dass die Unterschrift gefälscht war. Die Darstellung von Ewa C., Drews habe für die dritte Unterschrift einen anderen Kugelschreiber benutzen müssen, weil die Mine des ersten leer gewesen sei, sei unglaubhaft. Angeklagt ist auch Ilona G. (50), die Schwester von Ewa C. Sie hatte im Prozess geschworen, die Version von den drei Unterschriften stimme. Sie muss sich nun wegen eidlicher Falschaussage verantworten - Mindeststrafe ein Jahr Gefängnis.
Ilona G. bestreitet den Meineid. Ihr Verteidiger Dr. Detlev Binder: »Nicht einmal ein Schriftsachverständiger hat im Vorfeld dieses Prozesses klären können, ob die dritte Unterschrift falsch ist. Wir werden wohl ein weiteres graphologisches Gutachten benötigen.«

Artikel vom 08.11.2005