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Schwänzer-Eltern ohne Sorgerecht


Koblenz (dpa). Das elterliche Sorgerecht kann bei einem wiederholten Schuleschwänzen der Kinder beschränkt oder sogar entzogen werden. Das hat das Oberlandesgerichts Koblenz entschieden. Dulden die Eltern häufiges Schwänzen, kann nach dem Richterspruch im Interesse der Kinder zumindest das so genannte Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen werden. Das Gericht wies die Beschwerde eines Elternpaares gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Neuwied zurück. Die Kinder der Kläger hatten wiederholt die Schule geschwänzt. AZ: 13 WF 282/05

Artikel vom 10.11.2005