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Schweißen kann zu
Hautkrebs führen


Dortmund (dpa). Erkrankt ein Schweißer nach jahrelanger Lichtstrahlenbelastung am Arbeitsplatz an Hautkrebs, kann eine entschädigungspflichtige Berufskrankheit vorliegen. Dies hat jetzt das Sozialgericht Dortmund im Fall eines Schlossers (62) entschieden, der seit 42 Jahren als Schweißer gearbeitet hatte. Der kranke Mann kann nun seine Tätigkeit aufgeben und eine Verletztenrente beantragen. Az.: S 36 U 155/03

Artikel vom 05.11.2005