05.11.2005
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Der Bürgermeister
Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Versmold in der Zeit
vom 07.11.2005 bis einschließlich 21.11.2005
Einwendungen erheben.
Die Einwendungen sind schriftlich zu richten
an den
Bürgermeister der Stadt Versmold - Fachgruppe Finanzen -
Postfach 1464, 33762 Versmold
oder
während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift im
Rathaus Versmold,
Münsterstr. 16, Zimmer 14, zu erklären.
Über Einwendungen beschließt die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen.
Artikel vom 05.11.2005