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Zehn Prozent fließen ins Stadtsäckel

Vergnügungssteuer für Geldspielautomaten orientiert sich künftig am Gewinn


Bielefeld (MiS). Die Stadt Bielefeld will die Vergnügungssteuersatzung für Geldspielgeräte ändern. Muss bisher ein Entgelt pro Gerät gezahlt werden, sollen künftig zehn Prozent der Nettoeinnahmen je Automat ans Rathaus abgeführt werden. Die Änderung wird nötig, weil beim Verwaltungsgericht Minden zurzeit 35 Klagen gegen die Bielefelder Berechnungspraxis anhängig sind.
Im Moment müssen für die 440 Geldspielgeräte, die es in Bielefelder Spielhallen gibt, pauschal 200 Euro monatlich gezahlt werden. Für die 340 Geräte in Gaststätten sind 45 Euro im Monat fällig. Gegen diese Pauschalen wenden sich nicht nur in Bielefeld die Automatenaufsteller. Sie fordern die umsatzabhängige Besteuerung. Bundesweit rollt deshalb eine Klagewelle. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Vergnügungssteuersatzung einer anderen Kommune will nun auch Bielefeld die Besteuerung umstellen.
Zehn Prozent der Nettokasse heißt der neue Vorschlag. Dabei geht die Verwaltung davon aus, dass ein Geldspielgerät durchschnittlich 2131 Euro im Monat einspielt. »Das ist ein geschätzter Wert«, betont Udo Jalaß, Leiter der Steuerabteilung im städtischen Amt für Finanzen. Amtsleiter Joachim Berens hofft, »dass wir den bisherigen Einnahmeansatz halten können.«
Die Geldspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten, die mindestens 60 Prozent des Umsatzes als Gewinn ausspucken müssen, lassen derzeit jährlich 1,2 Millionen Euro in die Stadtkasse fließen. Die übrigen Unterhaltungsgeräte 350 000 Euro. Vergnügungssteuerpflichtig sind auch Tanzveranstaltungen (jährlich 350 000 Euro) und Filmvorführungen (160 000 Euro).
Das neue System setzt voraus, dass die Automatenbetreiber ihre Einnahmen in Listen notieren, nach denen die Stadt dann die Steuer berechnet. Sie wird mit zu leistenden Vorauszahlungen verrechnet. Genaue Angaben sind möglich, weil sich die Gerätehersteller dazu verpflichtet haben, in die Automaten manipulationssichere Zählwerke einzubauen. Dennoch soll kontrolliert werden, damit niemand »schummelt«.
»Der Aufwand ist für uns größer«, räumt Jalaß ein. Bisher stehen ein Außendienstmitarbeiter und eine Sachbearbeiterin für Erhebung und Überprüfung der Vergnügungssteuer zur Verfügung. Durch eine interne Neuorganisation soll erreicht werden, dass der zusätzliche Aufwand aufgefangen werden kann. Dass städtische Mitarbeiter in ihrer Freizeit Kontrollen vornehmen, ist aber endgültig vom Tisch.

Artikel vom 04.11.2005