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Brandmeister
nach Sexualtat
beurlaubt

Frau geschlagen und vergewaltigt

Von Christian Althoff
Bielefeld (WB). Die Berufsfeuerwehr Bielefeld hat einen Brandmeister beurlaubt, der seine Lebensgefährtin mehrfach vergewaltigt haben soll. Das bestätigte am Freitag Gerhard Wörmann, der Leiter des Feuerwehramtes. Der beurlaubte Beamte muss sich Ende des Monats vor dem Landgericht verantworten.

Nach Feststellungen der Kripo hatte sich der Feuerwehrmann in die Besitzerin eines Reiterhofes verliebt, die in Scheidung lebte. In den ersten Monaten soll es für die beiden die große Liebe gewesen sein, doch dann zeigte sich der Beamte immer häufiger von seiner eifersüchtigen Seite. Er soll die Frau der Untreue bezichtigt, sie bespitzelt und mehrfach geschlagen haben.
Die erster Vergewaltigung soll im Schlafzimmer der beiden stattgefunden haben, wo der Feuerwehrmann seiner Lebensgefährtin gegen ihren Willen die Bettdecke weggerissen haben und über sie hergefallen sein soll. Dabei soll er die Frau so fest angefasst haben, dass sie zahlreiche Hämatome davongetragen hatte.
Zu der zweiten Tat soll es gekommen sein, nachdem ein Hochzeitspaar aus Pivitsheide auf dem Reiterhof eine Kutsche samt Pferden gemietet hatte und den Feuerwehrmann und seine Lebensgefährtin eingeladen hatte, mitzufeiern. Auf dem Heimweg von der Hochzeitsparty soll der Feuerwehrmann den Transporter nachts auf einen Feldweg gelenkt und die Frau auf der Ladefläche missbraucht haben.
Das Landgericht Bielefeld hatten den Beamten bereits im vergangenen Jahr wegen dieser Verbrechen zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Richter hielten den Brandmeister wegen Vergewaltigung und Körperverletzung in jeweils zwei Fällen für schuldig. »Allerdings billigten sie ihm wegen einer narzisstischem Persönlichkeitsstörung erheblich verminderte Schuldfähigkeit zu«, sagt Rechtsanwalt Andreas Trylla, der das Opfer vertritt.
Das Urteil des Landgerichtes Bielefeld ist jetzt vom Oberlandesgericht Hamm zum Teil aufgehoben worden. Zwar bestätigten die Richter den Schuldspruch wegen Vergewaltigung und Körperverletzung, doch schien ihnen die Strafe zu hoch. Das Oberlandesgericht bemängelt, dass die Bielefelder Richter bei der Strafzumessung offenbar nicht berücksichtigt hatten, dass der Feuerwehrmann mit einer Verurteilung auch seinen Beamtenstatus und damit seinen Beruf verliert, sollte die Haftstrafe ein Jahr oder mehr betragen. Diesen »entlastenden Umstand« habe das Landgericht nicht bedacht, schrieben die Hammer Richter in ihrem Beschluss und verwiesen die Sache zur erneuten Verhandlung ans Landgericht. Dort findet der Prozess gegen den Feuerwehrmann nun am 22. November statt.
Das Verfahren, mit dem der Brandmeister aus dem Staatsdienst entlassen werden soll, wird nach dem Strafprozess eingeleitet - sofern die Richter erneut zu einer Strafe von mindestens zwölf Monaten Haft kommen.

Artikel vom 05.11.2005