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Gericht stoppt
kranken Arzt


Höxter (WB). Ein psychisch kranker Zahnarzt aus dem Kreis Höxter darf nicht weiter praktizieren. Das hat gestern das Verwaltungsgericht Minden entschieden, das damit eine entsprechende Anordnung der Bezirksregierung Detmold bestätigte. Der Arzt soll eine Kollegin und seine Psychotherapeutin mit dem Tod bedroht haben. Einer amtsärztlichen Untersuchung zufolge kann der 1999 erkrankte Mann seinen Beruf nur ausüben, wenn sichergestellt ist, dass er seine Medikamente einnimmt. Um den Schutz der Patienten sicherzustellen, hatte die Bezirksregierung Detmold deshalb im September das Ruhen der Approbation verfügt. Dagegen legte der Zahnarzt Widerspruch beim Verwaltungsgericht ein, der jedoch ohne Erfolg blieb. Az.: 7 L 717/05

Artikel vom 04.11.2005