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Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels
Das Sondersiegel der Rußheideschule ist gestohlen worden und wird hiermit für ungültig erklärt.
Hinweise, die zur Auffindung des Dienstsiegels führen können sowie Anhaltspunkte für eine unbefugte Benutzung, nimmt das Amt für Schule und städt. Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen entgegen.
Beschreibung des Siegels:
Gummistempel, rund, Durchmesser 3,5 cm, Wappen der Stadt Bielefeld, Umschrift: Russheideschule Bielefeld, Städt. Grund-Gemeinschaftsschule.
Bielefeld, den 28. Oktober 2005
Stadt BielefeldDer Oberbürgermeister

Artikel vom 07.11.2005