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Stadt Bielefeld, Wahlleiter
Gemäß § 45 Abs. 2 in Verbindung mit § 46 a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes wird bekannt gemacht:
Herr Frank Dorow ist mit Ablauf des 26. Oktober 2005 durch Verzicht aus der Bezirksvertretung Senne ausgeschieden.
Für ihn rückt Herr Christian Zdunek, Klashofstr. 61, 33659 Bielefeld, der im Listenwahlvorschlag der CDU als nächster Anwärter benannt ist, in die Bezirksvertretung Senne ein.
Gemäß § 39 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 und § 46 a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes kann gegen diese Feststellung innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist beim Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld, Wahlteam, Niederwall 25, 33602 Bielefeld, einzulegen.
Bielefeld, den 3. November 2005
I. V.
Ludwig
Erster Beigeordneter

Artikel vom 07.11.2005