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Aero Flight muss am Boden bleiben


Braunschweig/Oberursel (dpa). Die Chartergesellschaft Aero Flight darf von diesem Dienstag an nicht mehr fliegen. Die Ende Oktober auslaufende Betriebsgenehmigung sei nicht verlängert worden, teilte das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig am Montag mit. Die Fluggesellschaft mit Sitz in Oberursel habe die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen nicht nachgewiesen. Aero Flight sei vom 1. November an nicht mehr berechtigt, Fluggäste, Post oder Fracht im gewerblichen Verkehr zu befördern. Nähere Angaben wurden nicht gemacht. Dem Vernehmen nach waren wirtschaftliche Gründe ausschlaggebend.
Von dem vorläufigen Aus für den Ferienflieger, der 2004 aus der Pleite gegangenen Fluggesellschaft Aero Lloyd hervorgegangen war, sind nach Angaben des Deutschen ReiseVerbandes (DRV) in den kommenden Tagen 7500 Fluggäste deutscher Reiseveranstalter betroffen. Ihr Transport werde sichergestellt. Der Touristikkonzern Thomas Cook hat nach eigenen Angaben allein an diesem Dienstag 1600 Kunden auf elf Flügen von Aero Flight gebucht. »Wir sind zuversichtlich, dass wir alle Gäste auf anderen Fluglinien zu ihrem Urlaubsziel hin oder zurück befördern können«, sagte ein Sprecher von Thomas Cook.

Artikel vom 01.11.2005