Kassel (dpa). 80 000 Rentner aus der ehemaligen DDR haben nach einem Urteil des Bundessozialgerichts Anspruch auf eine höhere Rente. Zu Unrecht seien Ostdeutsche bei der Anrechnung von Unfallrenten auf die Altersrente Westdeutschen gegenüber benachteiligt worden. Der bei unfallverletzten Rentnern aus der DDR verwendete niedrigere Freibetrag sei nicht verfassungskonform, entschied das Gericht.