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Karitatives Schmerzensgeld

Dieter Bohlen und Thomas Anders schließen Vergleich

Berlin (dpa). Mit einem Vergleich ist der Gerichtsstreit um Schmerzensgeld zwischen Pop-Produzent Dieter Bohlen und seinem Ex-Modern-Talking-Partner Thomas Anders am Freitag zu Ende gegangen.
Das einstige Erfolgsduo Bohlen (re.) und Anders.

Bohlen und sein Verlag Random House zahlen an Anders 60 000 Euro für einen karitativen Zweck, einigten sich die Anwälte beider Seiten vor dem Berliner Kammergericht in zweiter Instanz. Anders hatte sich durch Passagen in Bohlens Buch »Hinter den Kulissen« verleumdet gesehen. Sein Ruf als Sänger und Familienvater sei geschädigt worden. Die Kontrahenten erschienen am Freitag nicht vor Gericht. Sie ließen sich von Anwälten vertreten.
In der ersten Instanz hatte Anders noch mit einer Million Euro das bislang höchste Schmerzensgeld in der deutschen Medienwelt gefordert. Das Berliner Landgericht wies die Klage im Februar ab und deutete an, dass der Schlagersänger einen Werbegag gestartet haben könnte. In seiner Berufungsklage gegen das Urteil war Anders nun von seiner nach Gerichtsansicht »exorbitanten Summe« abgerückt. Jetzt forderte er nur noch 250 000 Euro.
Der Vorsitzende Richter Leopold Nippe sprach von einer befriedigenden Lösung. »Beide Seiten sind aufeinander zugegangen.« Nippe hatte den Vergleich vorgeschlagen. Unberechtigte Äußerungen müssten nicht unbedingt zu einer Geldentschädigung führen, hatte er zuvor gesagt. Dies sei laut Bundesgerichtshof immer eine Frage des Einzelfalls.
Anders muss laut Einigung nachweisen, dass das Geld für karitative Zwecke verwendet wird. Dies solle aber anonym bleiben, betonte sein Anwalt. Der Sänger wolle nicht an die große Glocke hängen, für welche Einrichtungen er spende. Er wolle auch klarstellen, dass es Anders nicht um »Abzocke und Bereicherung« gehe, sagte der Anwalt. Der 42-jährige Anders muss laut Vergleich aber einen Großteil der Gerichtskosten übernehmen. Die 60 000 Euro tragen Bohlen (51) sowie der Verlag zu gleichen Teilen.

Artikel vom 29.10.2005