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...eine Nachbarschaftsposse, die Drehbuchautoren hätten nicht besser erfinden können. In einer Gemeinde bei Villingen-Schwennigen in Baden-Württemberg hatte ein 38-Jähriger einen Heizöllieferanten daran gehindert, den Tank seines Nachbarn zu füllen, da der Befüllungsstutzen auf seinem Grundstück liegt. Auch gutes Zureden der Polizei brachte nichts. Kurz darauf beklagte der »Verweigerer« bei der Polizei, dass ihm das Wasser abgestellt wurde. Sein Pech war: Der Hauptwasserhahn befand sich im Haus des Nachbarn ohne Öl.

Artikel vom 29.10.2005