29.10.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Schutz der drei stillen Feiertage


Bielefeld (WB). Das Ordnungsamt weist auf den gesetzlichen Schutz der drei stillen Feiertage im November hin. Demnach sind zu Allerheiligen, Dienstag, 1. November, in der Zeit von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag, Sonntag, 13. November, in der Zeit von 5 bis 13 Uhr und am Totensonntag, Sonntag, 20. November, von 5 bis 18 Uhr folgende Veranstaltungen verboten: Märkte und gewerbliche Ausstellungen, sportliche Veranstaltungen und Zirkusdarbietungen, Volksfeste sowie der Betrieb von Freizeitanlagen und Spielhallen. Am Volkstrauertag sind bis 18 Uhr musikalische Darbietungen in Gaststätten sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen verboten.

Artikel vom 29.10.2005